Indikationskriterien der WGKK
Juni 2017


Hochfrequente Psychoanalyse

Hochfrequente Psychoanalyse als Krankenbehandlung im Sinne des ASVG hat sich  auf den Kernbereich der Behandlung struktureller Persönlichkeitsstörungen mit struktureller Problematik zu beschränken, konkret auf die folgenden Diagnosegruppen:
 
  • F60.0 Paranoide Persönlichkeitsstörung 
  • F60.1 Schizoide Persönlichkeitsstörung 
  • F60.2 Dissoziale Persönlichkeitsstörung 
  • F60.3 Emotional Instabile Persönlichkeitsstörung (auf Basis eines höheren Strukturniveaus) 
  • F60.4 Histrionische Persönlichkeitsstörung 
  • F60.5 Anankastische Persönlichkeitsstörung 
  • F60.6 Ängstlich vermeidende Persönlichkeitsstörung 
  • F60.7 Asthenische Persönlichkeitsstörung 
  • F60.80 (Sonstige Persönlichkeitsstörungen) ausschließlich mit dem Zusatz „Narzisstische Persönlichkeitsstörung“ 
  • F60.9 nicht näher bezeichnete Persönlichkeitsstörung ausschließlich mit dem Zusatz „comorbide Depression“ 
 
Eine klassische Psychoanalyse ist ausnahmslos nach Vollendung des 18. Lebensjahres und bei ernsthaften/erheblichen Beeinträchtigungen der Arbeitsfähigkeit, der Beziehungsgestaltung, der Selbstfürsorge möglich. 
 
Eine Bewilligung der WGKK für eine Behandlung mittels hochfrequenter Psychoanalyse ist –nach entsprechend erfolgter Begutachtung – ausschliesslich unter den genannten Konditionen möglich. 
 
Die fachliche Komponente in Bezug auf die Indikationskriterien der Psychoanalyse als Pflichtleistung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung sind durch die Antwort des Medizinischen Dienstes daher klar und eindeutig definiert. 
 
 
 
Wiener Gebietskrankenkasse 
Abteilung Vertragspartnerverrechnung und Verhandlung 
Hon.Prof. DDr. Andrea Fleischmann 
 
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